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Arten der Lebensversicherung

Privat-Rentenversicherung

Die (private) Rentenversicherung zählt auch zu den Lebensversicherungen, da sie grundsätzlich auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Funktionsweise der Rentenversicherungsverträge ist dem Grunde nach analog zu den Lebensversicherungsverträgen zu sehen. Allerdings unterscheidet sich das abzusichernde und versicherungsseitig zu kalkulierende Risiko wesentlich. Während bei der Lebensversicherung durch den Versicherer zu kalkulieren ist, wie wahrscheinlich das Ableben der versicherten Person vor dem vereinbarten Versicherungsablauf ist muss der Rentenversicherer berücksichtigen, wie groß das Methusalem-Risiko ist - sprich wie lange die versicherte Person Anspruch auf Rentenzahlungen hat.

Bei vielen Versicherern gilt die Regel: Stirbt die versicherte Person vor Erreichen des Rentenalters erhalten die Hinterbliebenen die Summe der eingezahlten Beiträge zurück, die bis dahin erwirtschaftete Rendite verbleibt bei der Versicherung.

Bei den uns vorliegenden Policen für fondsgebundene Rentenversicherungen versprechen die Gesellschaften Garantierenten je 10.000,- Euro erreichtes Fondsguthaben von monatlich 25,- Euro. Hört sich viel an? Umgerechnet bedeutet es aber: 25,- Euro * 12 Monate = 300,- Euro Jahresrente. Dies entspricht einer Traumrendite von 3%. Macht das Sinn?

Sie erhalten bereits heute bei vielen Banken Zinssätze von 2,6% und mehr - andere Kapitalanlagen erwirtschaften noch viel höhere Renditen - und daß ohne Ihnen zunächst erst einmal 3 Jahre lang die Beiträge als Abschlusskosten abzuziehen und anschließend noch laufende Kosten in Größenordnungen zu erheben.

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