1. Anmeldung
2. Rechte und Pflichten Sie müssen offen, ehrlich und transparent arbeiten und Ihren Kunden das maximale Risiko verständlich definieren. Unser Ziel ist es, dass sich Kunden nicht „über den Tisch gezogen“, sondern gut beraten fühlen. Dieses Ziel soll auch das Ihrige sein! Ihre Tätigkeit besteht darin, für unsere Domains und Plattformen sowie die jeweiligen Projekte Werbung zu machen und uns so Interessenten zu vermitteln. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie keine wettbewerbswidrigen und verunglimpfenden Äußerungen über Wettbewerber oder Prozessgegner (z.B. Versicherungsunternehmen) treffen dürfen. Die mit dieser Tätigkeit verbundenen Aufwendungen bestreiten Sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie sind nicht befugt sich als Mitarbeiter unseres Hauses auszugeben und dürfen auch keine Zusagen in unserem Namen machen, die nicht ausdrücklich durch uns bestätigt werden. Soweit Sie Werbemaßnahmen im eigenen Namen zu dem Thema „Beitragserstattungen aus gekündigten Lebensversicherungen o.ä.“ durchführen, empfehlen wir, diese vorher mit uns abzustimmen, um wettbewerbsrechtliche Probleme zu vermeiden. Veröffentlichungen auf unseren Websites dürfen Sie natürlich als Zitate unter Angabe des Urhebers (z.B. Artikel: PC AG) auf Ihren Homepages benutzen, genau wie auch alle anderen von uns veröffentlichten Werbemittel und Druckwerke. Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Projekte über google dürfen Sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung betreiben. 3. Aufwandsentschädigung Für die von Ihnen getätigten Aufwendungen erhalten Sie von uns eine pauschale Aufwandsentschädigung für alle Verträge, die unter der Vertriebspartner–Nr. partnerid eingereicht werden. a. Höhe Die Höhe der Vergütung entnehmen Sie bitte der Anlage. Wir behalten uns vor, die Anlage zur Zusage zur Aufwandsentschädigung ganz oder in einzelnen Teilen abzuändern oder neue einzufügen (z.B. im Falle neuer Projekte). Der restliche Vertrag behält im Übrigen seine Wirksamkeit. b. Overheads Bei der Vermittlung weiterer Verträge durch direkt bei uns angebundene und von Ihnen geworbene Partner erhalten Sie Overheads, wenn diese Partner aktiv sind und unter Einsatz der Werbelinks / Bannerwerbung oder des „Partner werben Partner“- Programms geworben wurden. Die Overheads erhalten Sie unter der Prämisse, dass Sie selbst aktiv sind. Den Status aktiv erreichen Sie, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten - drei Verträge eingereicht oder - 50 Leads erzeugt oder - zwei aktive Partner geworben haben. Sollten Sie diese Vorgaben nicht erreichen, wird Ihr account gesperrt. Zur Freischaltung müssen Sie sich mit unserem Support in Verbindung setzen. Sollten Sie sich innerhalb weiterer sechs Monate ab Sperrung nicht bei uns gemeldet und freischalten lassen haben, wird das Vertragsverhältnis zwischen uns endgültig beendet und alle Ansprüche aus unserem Vertragsverhältnis sind ab diesem Zeitpunkt erloschen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. c. Fälligkeit Die Aufwandsentschädigung für einen sale ist zur Zahlung fällig, sobald der für seine Berechnung maßgebende Betrag bei uns eingegangen ist. Sollte mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart sein, erfolgt die Zahlung der Aufwandsentschädigung, wenn mindestens 150€ der vereinbarten Gebühr vom Kunden verbucht werden konnten. Leadvergütungen werden fällig, wenn der Lead überprüft und bestätigt wurde. d. Abrechnung Die Aufwandsentschädigungen werden jeweils monatlich zum Monatsende abgerechnet – die Abrechnung steht für Sie zum Download im Partnerbereich bereit und weist die vermittelten Verträge nebst Aufwandsentschädigungen detailliert aus. Die Auszahlung erfolgt dann jeweils bis zum 25. des Folgemonats auf das von Ihnen bei uns hinterlegte deutsche Konto. Auszahlungen auf ausländische Konten erfolgen nicht. e. Umsatzsteuer Wir erledigen unsere Leistungen von unserem Sitz in der Schweiz aus. Ihre Leistungen sind daher als Vermittlerleistungen steuerfrei gemäß §4 (5c) UStG. 4. Datenschutz Wir verpflichten uns, die über Sie aufgenommen Daten vertraulich zu behandeln. 5. Dauer Diese Zusage zur Aufwandsentschädigung gilt ab Zustimmung. Sie kann von jeder der Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich, in Text- oder elektronischer Form gekündigt werden. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor diese Zusage zur Aufwandsentschädigung in einzelnen Teilen zu ändern oder zu ergänzen. 6. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort Auf die Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Art. 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Da die proConcept AG keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist für Rechtsstreitigkeiten das Gericht in Halle (Saale) zuständig. 7. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Für alle Fälle – der direkte Kontakt zu uns: proConcept AG Konstanzerstraße 37 CH-8274 Tägerwilen oder wenden Sie sich einfach an unsere „Partnerbetreuung“, Ankerstraße 3a, 06108 Halle hotline: (+49) 0345 472242000 hotfax: (+49) 0345 47224132 |